In Brandenburg liegt die Streupflicht bei Ihnen — wer sie vernachlässigt, haftet persönlich für Unfälle auf seinem Gehweg.

Die Streupflicht in Brandenburg liegt beim Grundstückseigentümer. Gemeinden übertragen sie per Satzung auf Anlieger, also auf Sie als Eigentümer oder Vermieter. Schnee und Glatteis müssen auf Gehwegen werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr beseitigt sein. Stürzt jemand auf Ihrem ungesäuberten Gehweg und Sie können keine Räumung nachweisen, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Das gilt im gesamten Landkreis Havelland — in Falkensee, Nauen, Dallgow-Döberitz und den umliegenden Gemeinden.
Brandenburger Kommunen regeln die Pflichten über ihre Straßenreinigungssatzungen: Der Gehweg muss werktags meist bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein, tagsüber unverzüglich nach dem Schneefall, in 1,0 bis 1,5 m Breite und mit abstumpfenden Mitteln. Die genauen Werte je Gemeinde stehen im Ratgeber Uhrzeiten je Gemeinde im Havelland.
Sobald der Schneefall aufhört, beginnt die Räumpflicht. Bei Dauerfall gilt: mehrmals täglich nacharbeiten. Dokumentieren Sie Räumzeiten schriftlich oder per Foto — das ist Ihr Nachweis, wenn es zum Streit kommt.
Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, greift die Verkehrssicherungspflicht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §823). Der Verletzte kann Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall fordern.
Als Eigentümer tragen Sie die Grundverantwortung. Sie können die Räumpflicht zwar an Mieter, Hausmeister oder einen Dienstleister weitergeben — aber nur durch eine klare, schriftliche Vereinbarung. Ohne Nachweis bleiben Sie im Haftungsfall der erste Ansprechpartner.
Viele Mietverträge übertragen den Winterdienst auf die Mieter. Das ist rechtlich zulässig, wenn es ausdrücklich und klar formuliert im Mietvertrag steht. Trotzdem muss der Vermieter kontrollieren, ob die Pflicht erfüllt wird.
Beauftragen Sie einen professionellen Winterdienst schriftlich, verschiebt sich die Haftung auf den Dienstleister — sofern er die Pflichten tatsächlich übernimmt und dies vertraglich dokumentiert ist. Achten Sie darauf, dass der Anbieter eine Betriebshaftpflicht hat. Der Partner-Fachbetrieb hält jeden Räumeinsatz mit Datum und Uhrzeit fest: Sie erhalten einen Einsatznachweis für Ihre Unterlagen.
Konkrete Eurobeträge lassen sich ohne Vor-Ort-Besichtigung nicht seriös nennen; welche Faktoren den Saisonpreis bestimmen und wie sich Bereitschaftspauschale und Preis je Einsatz unterscheiden, erklärt der Ratgeber Winterdienst Kosten: Preisfaktoren im Havelland. Den Saisonvertrag schließen Sie mit dem Partner-Fachbetrieb; wir organisieren Besichtigung und Abschluss.
Eine mündliche Absprache reicht nicht. Für eine wirksame Übertragung brauchen Sie:
Gerichte sehen die Kontrollpflicht des Vermieters eng. Eine einmalige Beauftragung schützt Sie nicht, wenn Sie nie nachschauen. Ein Dienstleistungsvertrag mit Dokumentation pro Einsatz löst dieses Problem.
Im Landkreis Havelland gilt die jeweilige Ortssatzung der Gemeinde. Falkensee, Brieselang, Dallgow-Döberitz, Nauen und die Ämter haben teils unterschiedliche Reinigungsklassen und Streumittelregeln. Wer ein Grundstück an einer Hauptverkehrsstraße hat, hat oft strengere Pflichten als an einer Anliegerstraße.
Besonderheiten, die häufig übersehen werden:
Wir koordinieren Winterdienst im gesamten Havelland und Berliner Umland; die Durchführung übernimmt ein Partner-Fachbetrieb mit eigener Räumtechnik. Welche Flächen in Ihrer Gemeinde besondere Anforderungen haben, klären wir mit Ihnen anhand der Satzung.
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In Brandenburg überträgt die Gemeinde die Streupflicht per Satzung auf den Grundstückseigentümer. Dieser kann sie schriftlich an Mieter oder einen Dienstleister weitergeben. Ohne klare schriftliche Vereinbarung bleibt der Eigentümer verantwortlich. Vermieter müssen außerdem kontrollieren, ob Mieter die Pflicht tatsächlich erfüllen, sonst haften sie trotz Übertragung mit.
Ja, wenn der Mietvertrag die Übertragung ausdrücklich und klar regelt; eine Hausordnung oder mündliche Absprache reicht nicht. Der Vermieter bleibt gegenüber der Gemeinde verpflichtet und muss kontrollieren, ob geräumt wird. Was Sie als Mieter räumen müssen, Uhrzeiten und Breite, steht in der Satzung Ihrer Gemeinde.
Ein schriftlicher Vertrag mit einem professionellen Winterdienst verschiebt die Haftung auf den Dienstleister, vorausgesetzt er übernimmt die Pflichten vertraglich und hat eine Betriebshaftpflicht. Als Eigentümer brauchen Sie außerdem einen Nachweis über jeden Einsatz. Ein Einsatznachweis mit Datum und Uhrzeit nach jedem Räumvorgang ist dafür die einfachste Methode.
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Damit Sie im Winter keine bösen Überraschungen erleben: Ein Partner-Fachbetrieb mit eigener Räumtechnik übernimmt die Durchführung, mit schriftlichem Saisonvertrag und Einsatznachweis. Wir koordinieren Besichtigung und Abschluss. Jetzt kostenlose Besichtigung anfragen.
Die Kosten für den Winterdienst hängen von Fläche, Häufigkeit und Leistungsumfang ab — kein Pauschalpreis ohne Vor-Ort-Besichtigung.
Lesen →Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr: So regeln fast alle Satzungen im Havelland die Räum- und Streupflicht. Hennigsdorf verlangt 6.30 Uhr, Schönwalde-Glien samstags 8 Uhr. Die Tabelle zeigt, was in Ihrer Gemeinde gilt.
Lesen →Ein landesweites Streusalzverbot gibt es in Brandenburg nicht. Die Gemeindesatzungen im Havelland verbieten Salz auf Gehwegen trotzdem, mit wenigen Ausnahmen. Berlin verbietet Anliegern jedes Auftaumittel.
Lesen →Kostenlose Besichtigung durch den Partner-Fachbetrieb — ein Ansprechpartner für Termin und Ablauf.