In Brandenburg liegt die Streupflicht bei Ihnen — wer sie vernachlässigt, haftet persönlich für Unfälle auf seinem Gehweg.

Die Streupflicht in Brandenburg liegt beim Grundstückseigentümer. Gemeinden übertragen sie per Satzung auf Anlieger, also auf Sie als Eigentümer oder Vermieter. Schnee und Glatteis müssen auf Gehwegen werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr beseitigt sein. Stürzt jemand auf Ihrem ungesäuberten Gehweg und Sie können keine Räumung nachweisen, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Das gilt im gesamten Landkreis Havelland — in Falkensee, Nauen, Dallgow-Döberitz und den umliegenden Gemeinden.
Brandenburger Kommunen regeln die Pflichten über ihre Straßenreinigungs- und Wegesatzungen. Die genauen Uhrzeiten und Breiten der Räumfläche stehen in der jeweiligen Ortssatzung, aber der Rahmen ist überall ähnlich:
Sobald der Schneefall aufhört, beginnt die Räumpflicht. Bei Dauerfall gilt: mehrmals täglich nacharbeiten. Dokumentieren Sie Räumzeiten schriftlich oder per Foto — das ist Ihr Nachweis, wenn es zum Streit kommt.
Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, greift die Verkehrssicherungspflicht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §823). Der Verletzte kann Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall fordern.
Als Eigentümer tragen Sie die Grundverantwortung. Sie können die Räumpflicht zwar an Mieter, Hausmeister oder einen Dienstleister weitergeben — aber nur durch eine klare, schriftliche Vereinbarung. Ohne Nachweis bleiben Sie im Haftungsfall der erste Ansprechpartner.
Viele Mietverträge übertragen den Winterdienst auf die Mieter. Das ist rechtlich zulässig, wenn es ausdrücklich und klar formuliert im Mietvertrag steht. Trotzdem muss der Vermieter kontrollieren, ob die Pflicht erfüllt wird.
Beauftragen Sie einen professionellen Winterdienst schriftlich, verschiebt sich die Haftung auf den Dienstleister — sofern er die Pflichten tatsächlich übernimmt und dies vertraglich dokumentiert ist. Achten Sie darauf, dass der Anbieter eine Betriebshaftpflicht hat. Wir sichern jeden Auftrag per Foto-Dokumentation ab: Sie erhalten nach jedem Räumeinsatz ein Vorher-Nachher-Bild direkt aufs Handy.
Konkrete Eurobeträge lassen sich ohne Vor-Ort-Besichtigung nicht seriös nennen — die Faktoren variieren zu stark. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen Festpreis, der der Endpreis ist — ohne Aufschlag, ohne Nachforderung.
Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:
Wir bieten Winterdienst-Saisonverträge an. Sie zahlen einmal, melden sich nicht bei jedem Schneefall neu — und haben Ruhe, wenn die Wetterwarnung kommt.
Eine mündliche Absprache reicht nicht. Für eine wirksame Übertragung brauchen Sie:
Gerichte sehen die Kontrollpflicht des Vermieters eng. Eine einmalige Beauftragung schützt Sie nicht, wenn Sie nie nachschauen. Ein Dienstleistungsvertrag mit Dokumentation pro Einsatz löst dieses Problem.
Im Landkreis Havelland gilt die jeweilige Ortssatzung der Gemeinde. Falkensee, Brieselang, Dallgow-Döberitz, Nauen und die Ämter haben teils unterschiedliche Reinigungsklassen und Streumittelregeln. Wer ein Grundstück an einer Hauptverkehrsstraße hat, hat oft strengere Pflichten als an einer Anliegerstraße.
Besonderheiten, die häufig übersehen werden:
Wir sind im gesamten Havelland und Berliner Umland tätig — kurze Wege zu Ihrer Fläche, wenn nachts Schnee fällt. Wir kennen die lokalen Satzungen und wissen, welche Flächen in Ihrer Gemeinde besondere Anforderungen haben.
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In Brandenburg überträgt die Gemeinde die Streupflicht per Satzung auf den Grundstückseigentümer. Dieser kann sie schriftlich an Mieter oder einen Dienstleister weitergeben. Ohne klare schriftliche Vereinbarung bleibt der Eigentümer verantwortlich. Vermieter müssen außerdem kontrollieren, ob Mieter die Pflicht tatsächlich erfüllen, sonst haften sie trotz Übertragung mit.
Werktags muss der Gehweg bis 7 Uhr morgens geräumt und gestreut sein, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall sind Nacharbeiten bis in den Abend (je nach Ortssatzung 20 oder 22 Uhr) Pflicht. Die genauen Zeiten stehen in der Straßenreinigungs- und Wegesatzung Ihrer Gemeinde im Landkreis Havelland.
Ein schriftlicher Vertrag mit einem professionellen Winterdienst verschiebt die Haftung auf den Dienstleister, vorausgesetzt er übernimmt die Pflichten vertraglich und hat eine Betriebshaftpflicht. Als Eigentümer brauchen Sie außerdem einen Nachweis über jeden Einsatz. Foto-Dokumentation per Handy nach jedem Räumvorgang ist dafür die einfachste und zuverlässigste Methode.
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Damit Sie im Winter keine bösen Überraschungen erleben: Wir übernehmen Ihren Winterdienst mit schriftlichem Vertrag, Foto-Dokumentation nach jedem Einsatz und einem Festpreis ohne versteckte Kosten. Jetzt kostenlose Vor-Ort-Besichtigung anfragen.
Die Kosten für den Winterdienst hängen von Fläche, Häufigkeit und Leistungsumfang ab — kein Pauschalpreis ohne Vor-Ort-Besichtigung.
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