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Streupflicht Brandenburg: Haftung für Eigentümer und Mieter

In Brandenburg liegt die Streupflicht bei Ihnen — wer sie vernachlässigt, haftet persönlich für Unfälle auf seinem Gehweg.

Streupflicht Brandenburg: Haftung für Eigentümer und Mieter — Ratgeber Haus- & Gartenservice Havelland
Die kurze Antwort

Die Streupflicht in Brandenburg liegt beim Grundstückseigentümer. Gemeinden übertragen sie per Satzung auf Anlieger, also auf Sie als Eigentümer oder Vermieter. Schnee und Glatteis müssen auf Gehwegen werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr beseitigt sein. Stürzt jemand auf Ihrem ungesäuberten Gehweg und Sie können keine Räumung nachweisen, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Das gilt im gesamten Landkreis Havelland — in Falkensee, Nauen, Dallgow-Döberitz und den umliegenden Gemeinden.

Was die Brandenburger Streupflicht konkret verlangt

Brandenburger Kommunen regeln die Pflichten über ihre Straßenreinigungssatzungen: Der Gehweg muss werktags meist bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein, tagsüber unverzüglich nach dem Schneefall, in 1,0 bis 1,5 m Breite und mit abstumpfenden Mitteln. Die genauen Werte je Gemeinde stehen im Ratgeber Uhrzeiten je Gemeinde im Havelland.

Sobald der Schneefall aufhört, beginnt die Räumpflicht. Bei Dauerfall gilt: mehrmals täglich nacharbeiten. Dokumentieren Sie Räumzeiten schriftlich oder per Foto — das ist Ihr Nachweis, wenn es zum Streit kommt.

Haftung: Wer zahlt bei einem Sturz?

Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, greift die Verkehrssicherungspflicht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §823). Der Verletzte kann Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall fordern.

Eigentümer

Als Eigentümer tragen Sie die Grundverantwortung. Sie können die Räumpflicht zwar an Mieter, Hausmeister oder einen Dienstleister weitergeben — aber nur durch eine klare, schriftliche Vereinbarung. Ohne Nachweis bleiben Sie im Haftungsfall der erste Ansprechpartner.

Mieter

Viele Mietverträge übertragen den Winterdienst auf die Mieter. Das ist rechtlich zulässig, wenn es ausdrücklich und klar formuliert im Mietvertrag steht. Trotzdem muss der Vermieter kontrollieren, ob die Pflicht erfüllt wird.

Beauftragter Dienstleister

Beauftragen Sie einen professionellen Winterdienst schriftlich, verschiebt sich die Haftung auf den Dienstleister — sofern er die Pflichten tatsächlich übernimmt und dies vertraglich dokumentiert ist. Achten Sie darauf, dass der Anbieter eine Betriebshaftpflicht hat. Der Partner-Fachbetrieb hält jeden Räumeinsatz mit Datum und Uhrzeit fest: Sie erhalten einen Einsatznachweis für Ihre Unterlagen.

Was der Winterdienst kostet

Konkrete Eurobeträge lassen sich ohne Vor-Ort-Besichtigung nicht seriös nennen; welche Faktoren den Saisonpreis bestimmen und wie sich Bereitschaftspauschale und Preis je Einsatz unterscheiden, erklärt der Ratgeber Winterdienst Kosten: Preisfaktoren im Havelland. Den Saisonvertrag schließen Sie mit dem Partner-Fachbetrieb; wir organisieren Besichtigung und Abschluss.

Streupflicht delegieren: So übertragen Sie sie rechtssicher

Eine mündliche Absprache reicht nicht. Für eine wirksame Übertragung brauchen Sie:

  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Dienstleister oder Mieter, die die Pflicht klar benennt
  • Leistungsprotokoll oder Nachweis über jeden Einsatz (Datum, Uhrzeit, Fläche)
  • Betriebshaftpflicht des Dienstleisters — fragen Sie nach dem Versicherungsnachweis
  • Kontrollpflicht als Vermieter: Auch wenn der Mieter räumt, müssen Sie gelegentlich prüfen, ob er es tut

Gerichte sehen die Kontrollpflicht des Vermieters eng. Eine einmalige Beauftragung schützt Sie nicht, wenn Sie nie nachschauen. Ein Dienstleistungsvertrag mit Dokumentation pro Einsatz löst dieses Problem.

Besonderheiten im Landkreis Havelland und Berliner Umland

Im Landkreis Havelland gilt die jeweilige Ortssatzung der Gemeinde. Falkensee, Brieselang, Dallgow-Döberitz, Nauen und die Ämter haben teils unterschiedliche Reinigungsklassen und Streumittelregeln. Wer ein Grundstück an einer Hauptverkehrsstraße hat, hat oft strengere Pflichten als an einer Anliegerstraße.

Besonderheiten, die häufig übersehen werden:

  • Auch Einfahrten und Stellplätze auf Privatgelände können der Streupflicht unterliegen, wenn sie öffentlich zugänglich sind
  • Bei Leerstand bleibt die Pflicht beim Eigentümer — auch wenn das Haus unbewohnt ist
  • Ferienabwesenheit entbindet Sie nicht: Sie müssen jemanden beauftragen

Wir koordinieren Winterdienst im gesamten Havelland und Berliner Umland; die Durchführung übernimmt ein Partner-Fachbetrieb mit eigener Räumtechnik. Welche Flächen in Ihrer Gemeinde besondere Anforderungen haben, klären wir mit Ihnen anhand der Satzung.

Häufige Fragen.

Kurz und ehrlich beantwortet. Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie uns per WhatsApp.

Wer ist in Brandenburg für das Räumen des Gehwegs zuständig?

In Brandenburg überträgt die Gemeinde die Streupflicht per Satzung auf den Grundstückseigentümer. Dieser kann sie schriftlich an Mieter oder einen Dienstleister weitergeben. Ohne klare schriftliche Vereinbarung bleibt der Eigentümer verantwortlich. Vermieter müssen außerdem kontrollieren, ob Mieter die Pflicht tatsächlich erfüllen, sonst haften sie trotz Übertragung mit.

Kann der Vermieter die Räumpflicht auf mich übertragen?

Ja, wenn der Mietvertrag die Übertragung ausdrücklich und klar regelt; eine Hausordnung oder mündliche Absprache reicht nicht. Der Vermieter bleibt gegenüber der Gemeinde verpflichtet und muss kontrollieren, ob geräumt wird. Was Sie als Mieter räumen müssen, Uhrzeiten und Breite, steht in der Satzung Ihrer Gemeinde.

Schützt ein beauftragter Winterdienst vor Haftung?

Ein schriftlicher Vertrag mit einem professionellen Winterdienst verschiebt die Haftung auf den Dienstleister, vorausgesetzt er übernimmt die Pflichten vertraglich und hat eine Betriebshaftpflicht. Als Eigentümer brauchen Sie außerdem einen Nachweis über jeden Einsatz. Ein Einsatznachweis mit Datum und Uhrzeit nach jedem Räumvorgang ist dafür die einfachste Methode.

Dazu haben wir noch keine Antwort notiert — fragen Sie uns direkt per WhatsApp, wir antworten meist in Stunden.

Lieber machen lassen?

Damit Sie im Winter keine bösen Überraschungen erleben: Ein Partner-Fachbetrieb mit eigener Räumtechnik übernimmt die Durchführung, mit schriftlichem Saisonvertrag und Einsatznachweis. Wir koordinieren Besichtigung und Abschluss. Jetzt kostenlose Besichtigung anfragen.

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