Ein landesweites Streusalzverbot gibt es in Brandenburg nicht. Die Gemeindesatzungen im Havelland verbieten Salz auf Gehwegen trotzdem, mit wenigen Ausnahmen. Berlin verbietet Anliegern jedes Auftaumittel.

Streusalz ist in Brandenburg auf öffentlichen Gehwegen als Regelfall verboten. Das Verbot steht in der Straßenreinigungssatzung jeder Gemeinde, ein Landesgesetz dazu gibt es nicht. Falkensee, Brieselang, Dallgow-Döberitz, Schönwalde-Glien, Wustermark, Nauen, Hennigsdorf und Oranienburg schreiben abstumpfende Streumittel für den Gehweg vor: Sand, Splitt und Granulat. Salz lassen sie nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen zu. In Berlin verbietet das Straßenreinigungsgesetz Anliegern Auftaumittel ohne Ausnahme. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld und haftet für Schäden an Bäumen und Pflanzen. Dieser Ratgeber zeigt, was in Ihrer Gemeinde gilt, ob Sie auf dem Privatgrundstück Salz streuen dürfen und welche Streumittel für den Gehweg erlaubt sind.
Brandenburg hat kein Gesetz, das Streusalz für Privatpersonen verbietet. Das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) überträgt die Straßenreinigung samt Winterdienst den Gemeinden und erlaubt ihnen, den Gehweg-Winterdienst per Satzung an die Anlieger weiterzugeben. In diesen Satzungen steht das Salzverbot. Die Regel lautet in allen ausgewerteten Gemeinden gleich: Streusalz verboten, abstumpfende Mittel vorgeschrieben. Ausnahmen gelten für Eisregen und für gefährliche Stellen wie Treppen, Rampen und Brücken.
Anders in Berlin. § 3 Abs. 8 des Straßenreinigungsgesetzes verbietet Anliegern die Verwendung von Auftaumitteln ohne Ausnahme, auch bei Eisregen. Feuchtsalz darf nur die BSR auf Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 einsetzen. Eine Allgemeinverfügung des Senats vom 30. Januar 2026, die Tausalz vorübergehend freigab, hob das Verwaltungsgericht Berlin am 3. Februar 2026 auf (VG 1 L 49/26). Für Spandau, Kladow und Gatow bleibt es beim Verbot.
Auf öffentlichen Gehwegen im Havelland gilt damit: Sand, Splitt oder Granulat als Regel, Salz nur in den Ausnahmen Ihrer Satzung. Welche das sind, zeigt die Tabelle weiter unten.
Die Straßenreinigungssatzungen gelten für öffentliche Straßen und Gehwege. Ihre Einfahrt, der Weg zur Haustür und der Hof hinter der Grundstücksgrenze fallen nicht darunter. Dort schreibt Ihnen keine Satzung das Streumittel vor. Zwei Gründe sprechen trotzdem gegen Salz auf dem eigenen Grund.
Auf Mischflächen, etwa einer Zufahrt, die zugleich als Gehweg dient, greift die Satzung wieder. Hennigsdorf regelt diesen Fall ausdrücklich und lässt Salz auf dem Gehwegstreifen zu, der auf der Fahrbahn oder einer Mischfläche verläuft. Für die anderen Gemeinden gilt: Satzung prüfen.
Die Tabelle fasst die Streumittelregeln der Satzungen zusammen. Baumscheiben bleiben in Falkensee, Brieselang, Schönwalde-Glien, Wustermark, Nauen, Hennigsdorf und Oranienburg ausdrücklich frei von Streugut jeder Art.
| Gemeinde | Vorgeschriebene Streumittel | Salz erlaubt bei |
|---|---|---|
| Winterdienst Falkensee | abstumpfend; die Stadt nennt Sand und Granulat | Eisregen; Treppen, Rampen, Brücken und Gefällestrecken; Hydranten |
| Winterdienst Brieselang | Streusand, Granulat, Splitt | Eisregen und gefährliche Stellen |
| Winterdienst Dallgow-Döberitz | Streusand, Granulat, Splitt | wenn abstumpfende Mittel wirkungslos bleiben; Treppen, Rampen, Brücken |
| Winterdienst Schönwalde-Glien | nur abstumpfend | Eisregen |
| Winterdienst Wustermark | abstumpfend vor auftauend; der Flyer der Gemeinde nennt Splitt und Sand | Eisregen und gefährliche Stellen |
| Winterdienst Nauen | Streusand, Granulat, Splitt | Eisregen und gefährliche Stellen |
| Winterdienst Hennigsdorf | abstumpfend; die Stadt nennt Sand, Splitt und Granulat | Eisregen; gefährliche Stellen; Gehwegstreifen auf der Fahrbahn oder einer Mischfläche |
| Winterdienst Oranienburg | abstumpfend vorrangig; die Stadt nennt Sand, Splitt und Granulat | Eisregen; Gefälle- und Steigungsstrecken |
| Berlin (Winterdienst Spandau, Kladow, Gatow) | abstumpfend | nie für Anlieger, § 3 Abs. 8 StrReinG |
Eisregen ist die gemeinsame Ausnahme. Gemeint ist gefrierender Regen, der eine geschlossene Eisschicht bildet, auf der Splitt nicht liegen bleibt. Was als gefährliche Stelle gilt, benennen die Satzungen mit Beispielen: Treppen, Rampen, Brücken, starkes Gefälle. Ein ebener Gehweg zählt nicht dazu. Prüfen Sie Ihre Satzung, bevor Sie sich auf eine Ausnahme berufen. Im Streit müssen Sie belegen können, dass die Ausnahme vorlag.
Abstumpfende Streumittel schmelzen kein Eis. Sie legen sich auf die Glätte und geben Schuhen und Reifen Halt. Deshalb räumen Sie erst und streuen danach. Streugut auf einer Schneedecke versinkt beim nächsten Tauwetter und wirkt nicht mehr.
Für Streumittel ohne Salz gibt es das Umweltzeichen Blauer Engel. Achten Sie im Baumarkt auf die Kennzeichnung, wenn Sie sicher sein wollen, dass kein Auftausalz beigemischt ist. Ob Ihre Satzung verlangt, Streureste nach dem Tauwetter vom Gehweg zu entfernen: Satzung prüfen. Die Reinigungspflicht für den Gehweg besteht ohnehin, planen Sie im Frühjahr einen Kehrgang ein.
Drei Fälle müssen Sie auseinanderhalten.
Übertragen Sie die Durchführung an einen Winterdienst, halten Sie das Streumittel im Vertrag fest. Der ausführende Betrieb muss die Satzung Ihrer Gemeinde kennen und einhalten; ein Einsatznachweis mit Datum, Uhrzeit und eingesetztem Streumittel belegt das je Einsatz. Über den Haus- & Gartenservice Havelland übernimmt ein Partner-Fachbetrieb mit eigener Räumtechnik die Durchführung, Noah Telo koordiniert als fester Ansprechpartner. Die Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen, die Durchführung wird übertragen.
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Ein landesweites Verbot gibt es nicht. Die Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden verbieten Salz auf öffentlichen Gehwegen aber als Regel. Falkensee, Brieselang, Dallgow-Döberitz, Schönwalde-Glien, Wustermark, Nauen, Hennigsdorf und Oranienburg schreiben abstumpfende Mittel vor und erlauben Salz nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen. In Berlin verbietet § 3 Abs. 8 StrReinG Anliegern jedes Auftaumittel.
Die Satzungen gelten für öffentliche Straßen und Gehwege. Auf Ihrer Einfahrt oder dem Hof hinter der Grundstücksgrenze verbietet Ihnen keine Satzung das Salz. Sie haften aber, wenn Salzwasser den Straßenbaum, die Baumscheibe oder die Pflanzen des Nachbarn schädigt. Dient die Fläche zugleich als öffentlicher Gehweg, greift die Satzung wieder: Satzung prüfen.
Sand, Splitt und Granulat. Die Satzungen im Havelland nennen diese drei abstumpfenden Mittel ausdrücklich. Splitt hält am längsten und lässt sich wiederverwenden, Sand ist günstig, Granulat leicht und saugfähig. Salzfreie Produkte erkennen Sie am Blauen Engel. Baumscheiben bleiben frei von jedem Streugut.
Das Ordnungsamt kann ein Bußgeld verhängen: bis 500 € in Hennigsdorf, bis 1.000 € in Falkensee, bis 2.500 € in den übrigen ausgewerteten Gemeinden und bis 10.000 € in Berlin. Schäden an Straßenbäumen oder Nachbarpflanzen müssen Sie ersetzen. Von der Streupflicht befreit Sie das Verbot nicht: Ein ungestreuter Gehweg bleibt ein Haftungsrisiko.
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Streumittel, Zeitfenster und Nachweis gehören in den Winterdienstvertrag. Wir organisieren die kostenlose Besichtigung durch unseren Partner-Fachbetrieb mit eigener Räumtechnik, Sie erhalten dessen Angebot für die Saison, Noah Telo bleibt Ihr fester Ansprechpartner. Jetzt Winterdienst anfragen.
In Brandenburg liegt die Streupflicht bei Ihnen — wer sie vernachlässigt, haftet persönlich für Unfälle auf seinem Gehweg.
Lesen →Die Kosten für den Winterdienst hängen von Fläche, Häufigkeit und Leistungsumfang ab — kein Pauschalpreis ohne Vor-Ort-Besichtigung.
Lesen →Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr: So regeln fast alle Satzungen im Havelland die Räum- und Streupflicht. Hennigsdorf verlangt 6.30 Uhr, Schönwalde-Glien samstags 8 Uhr. Die Tabelle zeigt, was in Ihrer Gemeinde gilt.
Lesen →Kostenlose Besichtigung durch den Partner-Fachbetrieb — ein Ansprechpartner für Termin und Ablauf.