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Streusalz in Brandenburg: Was erlaubt ist und was nicht

Ein landesweites Streusalzverbot gibt es in Brandenburg nicht. Die Gemeindesatzungen im Havelland verbieten Salz auf Gehwegen trotzdem, mit wenigen Ausnahmen. Berlin verbietet Anliegern jedes Auftaumittel.

Streusalz in Brandenburg: Was erlaubt ist und was nicht — Ratgeber Haus- & Gartenservice Havelland
Die kurze Antwort

Streusalz ist in Brandenburg auf öffentlichen Gehwegen als Regelfall verboten. Das Verbot steht in der Straßenreinigungssatzung jeder Gemeinde, ein Landesgesetz dazu gibt es nicht. Falkensee, Brieselang, Dallgow-Döberitz, Schönwalde-Glien, Wustermark, Nauen, Hennigsdorf und Oranienburg schreiben abstumpfende Streumittel für den Gehweg vor: Sand, Splitt und Granulat. Salz lassen sie nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen zu. In Berlin verbietet das Straßenreinigungsgesetz Anliegern Auftaumittel ohne Ausnahme. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld und haftet für Schäden an Bäumen und Pflanzen. Dieser Ratgeber zeigt, was in Ihrer Gemeinde gilt, ob Sie auf dem Privatgrundstück Salz streuen dürfen und welche Streumittel für den Gehweg erlaubt sind.

Ist Streusalz in Brandenburg verboten? Die Rechtslage

Brandenburg hat kein Gesetz, das Streusalz für Privatpersonen verbietet. Das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) überträgt die Straßenreinigung samt Winterdienst den Gemeinden und erlaubt ihnen, den Gehweg-Winterdienst per Satzung an die Anlieger weiterzugeben. In diesen Satzungen steht das Salzverbot. Die Regel lautet in allen ausgewerteten Gemeinden gleich: Streusalz verboten, abstumpfende Mittel vorgeschrieben. Ausnahmen gelten für Eisregen und für gefährliche Stellen wie Treppen, Rampen und Brücken.

Anders in Berlin. § 3 Abs. 8 des Straßenreinigungsgesetzes verbietet Anliegern die Verwendung von Auftaumitteln ohne Ausnahme, auch bei Eisregen. Feuchtsalz darf nur die BSR auf Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 einsetzen. Eine Allgemeinverfügung des Senats vom 30. Januar 2026, die Tausalz vorübergehend freigab, hob das Verwaltungsgericht Berlin am 3. Februar 2026 auf (VG 1 L 49/26). Für Spandau, Kladow und Gatow bleibt es beim Verbot.

Auf öffentlichen Gehwegen im Havelland gilt damit: Sand, Splitt oder Granulat als Regel, Salz nur in den Ausnahmen Ihrer Satzung. Welche das sind, zeigt die Tabelle weiter unten.

Darf ich auf meinem Privatgrundstück Salz streuen?

Die Straßenreinigungssatzungen gelten für öffentliche Straßen und Gehwege. Ihre Einfahrt, der Weg zur Haustür und der Hof hinter der Grundstücksgrenze fallen nicht darunter. Dort schreibt Ihnen keine Satzung das Streumittel vor. Zwei Gründe sprechen trotzdem gegen Salz auf dem eigenen Grund.

  • Schäden an Pflanzen und Belägen: Salzwasser läuft in Beete, Rasenkanten und die Baumscheibe am Gehweg. Es greift Beton, Pflasterfugen und Metallgeländer an und zieht als Ausblühung in Klinker und Naturstein. Hundepfoten reagieren mit Rissen.
  • Grenzüberschreitung: Läuft das Salzwasser auf den Gehweg, in den Vorgarten des Nachbarn oder an den Straßenbaum, haften Sie für den Schaden. Der Straßenbaum gehört der Gemeinde, sie kann Ersatz verlangen.

Auf Mischflächen, etwa einer Zufahrt, die zugleich als Gehweg dient, greift die Satzung wieder. Hennigsdorf regelt diesen Fall ausdrücklich und lässt Salz auf dem Gehwegstreifen zu, der auf der Fahrbahn oder einer Mischfläche verläuft. Für die anderen Gemeinden gilt: Satzung prüfen.

Ausnahmen je Gemeinde: Wann Salz erlaubt ist

Die Tabelle fasst die Streumittelregeln der Satzungen zusammen. Baumscheiben bleiben in Falkensee, Brieselang, Schönwalde-Glien, Wustermark, Nauen, Hennigsdorf und Oranienburg ausdrücklich frei von Streugut jeder Art.

GemeindeVorgeschriebene StreumittelSalz erlaubt bei
Winterdienst Falkenseeabstumpfend; die Stadt nennt Sand und GranulatEisregen; Treppen, Rampen, Brücken und Gefällestrecken; Hydranten
Winterdienst BrieselangStreusand, Granulat, SplittEisregen und gefährliche Stellen
Winterdienst Dallgow-DöberitzStreusand, Granulat, Splittwenn abstumpfende Mittel wirkungslos bleiben; Treppen, Rampen, Brücken
Winterdienst Schönwalde-Gliennur abstumpfendEisregen
Winterdienst Wustermarkabstumpfend vor auftauend; der Flyer der Gemeinde nennt Splitt und SandEisregen und gefährliche Stellen
Winterdienst NauenStreusand, Granulat, SplittEisregen und gefährliche Stellen
Winterdienst Hennigsdorfabstumpfend; die Stadt nennt Sand, Splitt und GranulatEisregen; gefährliche Stellen; Gehwegstreifen auf der Fahrbahn oder einer Mischfläche
Winterdienst Oranienburgabstumpfend vorrangig; die Stadt nennt Sand, Splitt und GranulatEisregen; Gefälle- und Steigungsstrecken
Berlin (Winterdienst Spandau, Kladow, Gatow)abstumpfendnie für Anlieger, § 3 Abs. 8 StrReinG

Eisregen ist die gemeinsame Ausnahme. Gemeint ist gefrierender Regen, der eine geschlossene Eisschicht bildet, auf der Splitt nicht liegen bleibt. Was als gefährliche Stelle gilt, benennen die Satzungen mit Beispielen: Treppen, Rampen, Brücken, starkes Gefälle. Ein ebener Gehweg zählt nicht dazu. Prüfen Sie Ihre Satzung, bevor Sie sich auf eine Ausnahme berufen. Im Streit müssen Sie belegen können, dass die Ausnahme vorlag.

Alternativen: Splitt, Sand und Granulat im Vergleich

Abstumpfende Streumittel schmelzen kein Eis. Sie legen sich auf die Glätte und geben Schuhen und Reifen Halt. Deshalb räumen Sie erst und streuen danach. Streugut auf einer Schneedecke versinkt beim nächsten Tauwetter und wirkt nicht mehr.

  • Splitt: gebrochenes Gestein in Körnungen von etwa 2 bis 5 mm. Bleibt lange liegen und wirkt auch auf festgetretenem Schnee. Lässt sich nach dem Winter zusammenkehren, sieben und wiederverwenden. Kratzt auf Fliesen und Parkett, wenn er unter den Schuhen ins Haus wandert.
  • Sand: günstig und in jedem Baumarkt zu haben. Feine Körnung, verweht und verschwimmt bei Tauwetter schneller als Splitt. Für kurze Gehwege und leichte Glätte ausreichend.
  • Granulat: gebrannter Blähton oder Lava. Leicht, saugt Schmelzwasser auf und bleibt griffig. Höherer Preis pro Sack, dafür weniger Gewicht beim Tragen. Wird nach der Saison entsorgt.

Für Streumittel ohne Salz gibt es das Umweltzeichen Blauer Engel. Achten Sie im Baumarkt auf die Kennzeichnung, wenn Sie sicher sein wollen, dass kein Auftausalz beigemischt ist. Ob Ihre Satzung verlangt, Streureste nach dem Tauwetter vom Gehweg zu entfernen: Satzung prüfen. Die Reinigungspflicht für den Gehweg besteht ohnehin, planen Sie im Frühjahr einen Kehrgang ein.

Haftung: Bußgeld, Schadenersatz und die Pflicht zu streuen

Drei Fälle müssen Sie auseinanderhalten.

  • Sie streuen Salz, obwohl die Satzung es verbietet. Das Ordnungsamt kann ein Bußgeld verhängen. Die Rahmen: Falkensee 5 bis 1.000 €, Hennigsdorf 5 bis 500 €, Brieselang, Dallgow-Döberitz, Schönwalde-Glien, Wustermark, Nauen und Oranienburg bis 2.500 €, Berlin bis 10.000 €. Dazu kommt Schadenersatz, wenn der Straßenbaum oder die Hecke des Nachbarn Schaden nimmt.
  • Sie streuen gar nicht, weil Salz verboten ist. Das Verbot betrifft das Mittel, die Streupflicht bleibt. Stürzt jemand auf dem ungestreuten Gehweg, haften Sie nach § 823 BGB für Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
  • Sie streuen abstumpfend und jemand stürzt trotzdem. Sie haften nur, wenn Sie Ihre Pflicht verletzt haben. Wer zur vorgeschriebenen Zeit geräumt und gestreut hat und das belegen kann, steht im Streit gut da. Notieren Sie deshalb Datum und Uhrzeit jedes Räumgangs.

Übertragen Sie die Durchführung an einen Winterdienst, halten Sie das Streumittel im Vertrag fest. Der ausführende Betrieb muss die Satzung Ihrer Gemeinde kennen und einhalten; ein Einsatznachweis mit Datum, Uhrzeit und eingesetztem Streumittel belegt das je Einsatz. Über den Haus- & Gartenservice Havelland übernimmt ein Partner-Fachbetrieb mit eigener Räumtechnik die Durchführung, Noah Telo koordiniert als fester Ansprechpartner. Die Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen, die Durchführung wird übertragen.

Häufige Fragen.

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Ist Streusalz in Brandenburg verboten?

Ein landesweites Verbot gibt es nicht. Die Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden verbieten Salz auf öffentlichen Gehwegen aber als Regel. Falkensee, Brieselang, Dallgow-Döberitz, Schönwalde-Glien, Wustermark, Nauen, Hennigsdorf und Oranienburg schreiben abstumpfende Mittel vor und erlauben Salz nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen. In Berlin verbietet § 3 Abs. 8 StrReinG Anliegern jedes Auftaumittel.

Darf ich auf meinem Privatgrundstück Salz streuen?

Die Satzungen gelten für öffentliche Straßen und Gehwege. Auf Ihrer Einfahrt oder dem Hof hinter der Grundstücksgrenze verbietet Ihnen keine Satzung das Salz. Sie haften aber, wenn Salzwasser den Straßenbaum, die Baumscheibe oder die Pflanzen des Nachbarn schädigt. Dient die Fläche zugleich als öffentlicher Gehweg, greift die Satzung wieder: Satzung prüfen.

Welches Streumittel ist für den Gehweg erlaubt?

Sand, Splitt und Granulat. Die Satzungen im Havelland nennen diese drei abstumpfenden Mittel ausdrücklich. Splitt hält am längsten und lässt sich wiederverwenden, Sand ist günstig, Granulat leicht und saugfähig. Salzfreie Produkte erkennen Sie am Blauen Engel. Baumscheiben bleiben frei von jedem Streugut.

Was passiert, wenn ich trotz Verbot Salz streue?

Das Ordnungsamt kann ein Bußgeld verhängen: bis 500 € in Hennigsdorf, bis 1.000 € in Falkensee, bis 2.500 € in den übrigen ausgewerteten Gemeinden und bis 10.000 € in Berlin. Schäden an Straßenbäumen oder Nachbarpflanzen müssen Sie ersetzen. Von der Streupflicht befreit Sie das Verbot nicht: Ein ungestreuter Gehweg bleibt ein Haftungsrisiko.

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