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Räum- und Streupflicht im Havelland: Uhrzeiten je Gemeinde

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr: So regeln fast alle Satzungen im Havelland die Räum- und Streupflicht. Hennigsdorf verlangt 6.30 Uhr, Schönwalde-Glien samstags 8 Uhr. Die Tabelle zeigt, was in Ihrer Gemeinde gilt.

Räum- und Streupflicht im Havelland: Uhrzeiten je Gemeinde — Ratgeber Haus- & Gartenservice Havelland
Die kurze Antwort

Die Räumpflicht in Brandenburg liegt bei der Gemeinde. Sie überträgt Räum- und Streupflicht für den Gehweg per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger, also auf Sie als Eigentümer. Die Satzung legt fest, bis wann der Gehweg morgens frei sein muss, wie breit der geräumte Streifen ist, welche Streumittel Sie nehmen dürfen und was ein Verstoß kostet. Diese Werte unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Dieser Ratgeber stellt die gesetzlichen Vorschriften zum Winterdienst nebeneinander: die Satzungen von Falkensee, Brieselang, Dallgow-Döberitz, Schönwalde-Glien, Wustermark, Nauen, Hennigsdorf und Oranienburg sowie das Berliner Straßenreinigungsgesetz für Spandau, Kladow und Gatow. Stand der Auswertung: September 2026. Prüfen Sie vor der Saison, ob Ihre Gemeinde die Satzung geändert hat.

Wer im Havelland zum Räumen und Streuen verpflichtet ist

Das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) macht die Gemeinden für die Reinigung ihrer Straßen verantwortlich, Winterdienst eingeschlossen. Die Gemeinden geben die Räum- und Streupflicht für den Gehweg per Satzung an die Anlieger weiter. Anlieger sind die Eigentümer der Grundstücke, die an der Straße liegen oder über sie erschlossen werden. Erbbauberechtigte und dinglich Nutzungsberechtigte stehen in den Satzungen dem Eigentümer gleich.

  • Eigentümer: Sie tragen die Pflicht für den Gehweg vor Ihrem Grundstück. Bei mehreren Eigentümern haften Sie als Gesamtschuldner, so steht es zum Beispiel in der Satzung von Dallgow-Döberitz.
  • Hinterlieger: Grundstücke ohne direkte Straßenfront sind in Falkensee, Schönwalde-Glien, Wustermark und Oranienburg mit verpflichtet. Schönwalde-Glien und Oranienburg regeln einen wochenweisen Wechsel zwischen Vorder- und Hinterlieger. Den Rhythmus für Ihre Straße entnehmen Sie der Satzung.
  • Mieter: Die Satzung kennt den Mieter nicht. Sie können die Ausführung im Mietvertrag übertragen, bleiben gegenüber der Gemeinde aber selbst verpflichtet und müssen kontrollieren, ob geräumt wird.
  • Leerstand und Urlaub: Beides ändert an der Räumpflicht nichts. Steht das Haus leer oder sind Sie verreist, müssen Sie jemanden mit der Durchführung beauftragen.

Welche Straßen betroffen sind, steht im Straßenverzeichnis der Satzung. Falkensee ordnet die Straßen Reinigungsklassen zu: In den Klassen 1 bis 3 räumen die Anlieger den Gehweg, in den Klassen 4 und 5 die Stadt. Brieselang und Dallgow-Döberitz legen den Gehweg-Winterdienst für alle Straßen bei den Anliegern. In Berlin gilt das Straßenreinigungsgesetz: Anlieger der Verzeichnisse A bis C räumen die zugeordneten Gehwege, im Verzeichnis C zusätzlich die Gehwegfortführungen über die Fahrbahn bis zur Straßenmitte.

Bis wann muss der Gehweg geräumt sein? Uhrzeiten und Räumbreiten je Gemeinde

Die Tabelle fasst Zeitfenster, Räumbreiten und Bußgeldrahmen aus den Satzungen zusammen. Tagsüber gilt in allen Gemeinden: Schnee und Glätte beseitigen Sie unverzüglich, bei anhaltendem Schneefall in angemessenen Abständen. Schnee, der nach 20 Uhr fällt, muss zur genannten Morgenzeit beseitigt sein.

GemeindeZeitfenster tagsüberNachtschnee beseitigt bisRäumbreite GehwegBußgeldrahmen
Winterdienst Falkensee7 bis 20 Uhrwerktags 7 Uhr, sonn- und feiertags 9 Uhr1,00 m, verkehrsberuhigt 1,50 m5 bis 1.000 €
Winterdienst BrieselangMo bis Sa 7 bis 20 Uhr, So und Feiertag 9 bis 20 Uhrwerktags 7 Uhr, sonn- und feiertags 9 Uhr1,20 m5 bis 2.500 €
Winterdienst Dallgow-DöberitzMo bis Sa 7 bis 20 Uhr; Sonn- und Feiertage: Satzung prüfenwerktags 7 Uhr, sonn- und feiertags 9 Uhr1,50 m5 bis 2.500 €
Winterdienst Schönwalde-GlienMo bis Fr 7 bis 20 Uhr, Sa 8 bis 20 Uhr, So und Feiertag 9 bis 20 UhrMo bis Fr 7 Uhr, Sa 8 Uhr, So und Feiertag 9 Uhrin der Regel 1,50 m5 bis 2.500 €
Winterdienst Wustermarkwerktags 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhrwerktags 7 Uhr, sonn- und feiertags 9 Uhrmindestens 1,00 mbis 2.500 €, Verwarngeld 5 bis 55 €
Winterdienst Nauen7 bis 20 Uhrwerktags 7 Uhr, sonn- und feiertags 9 Uhrmindestens 1,00 m; Fußgängerzone und verkehrsberuhigt 1,50 mbis 2.500 €
Winterdienst Hennigsdorf6.30 bis 20 Uhrwerktags 6.30 Uhr, sonn- und feiertags 9 Uhrmindestens 1,50 m5 bis 500 €
Winterdienst Oranienburgwerktags 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr; Schnee spätestens eine Stunde nach Ende des Schneefalls7 Uhr des folgenden Werktags, an Sonn- und Feiertagen 9 Uhr1,50 mbis 2.500 €
Berlin (Winterdienst Spandau, Kladow, Gatow)unverzüglich nach Ende des Schneefalls, kein fester Tagesrahmen im Gesetz7 Uhr, sonn- und feiertags 9 Uhr1,5 m in Reinigungsklasse 1 und 2, sonst 1 mbis 10.000 €

Drei Abweichungen fallen auf. Hennigsdorf beginnt als einzige Gemeinde um 6.30 Uhr. Schönwalde-Glien gibt samstags eine Stunde mehr Zeit. Oranienburg setzt tagsüber eine feste Frist: Eine Stunde nach Ende des Schneefalls muss der Gehweg frei sein. Ist kein Gehweg vorhanden, räumen Sie in allen Gemeinden einen Streifen am Fahrbahnrand in der genannten Breite. Ist der Gehweg schmaler als die Räumbreite, räumen Sie ihn ganz.

Zu den Rechtsgrundlagen: Falkensee wendet die Satzung vom Dezember 2020 an, gültig seit Januar 2021. Dallgow-Döberitz die Satzung vom November 2019, Schönwalde-Glien die Satzung vom Juni 2024, Oranienburg die Satzung von 2012 mit Änderungen bis 2024, Hennigsdorf die seit Januar 2026 geltende Neufassung. Brieselang hat im März 2025 eine neue Satzung beschlossen, Wustermark im März 2026, Nauen hat seine Satzung von 2011 im März 2026 zum elften Mal geändert. Ob die Neufassungen von Brieselang und Wustermark bereits bekannt gemacht und damit in Kraft sind, ließ sich nicht abschließend klären: Satzung prüfen.

Unverzüglich, abstumpfend, Baumscheibe: Die Begriffe der Satzungen

Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern. Hört der Schneefall um 10 Uhr auf, warten Sie nicht bis zum Abend. Bei Dauerschnee verlangen die Satzungen, in angemessenen Abständen nachzuräumen. Ein einziger Durchgang am Morgen reicht dann nicht.

Abstumpfend streuen heißt Sand, Splitt oder Granulat. Die Streupflicht erfüllen Sie in allen ausgewerteten Gemeinden mit abstumpfenden Mitteln. Salz lassen die Satzungen nur in Ausnahmen zu, in der Regel bei Eisregen und an Treppen, Rampen, Brücken oder Gefällestrecken. In Berlin verbietet § 3 Abs. 8 des Straßenreinigungsgesetzes Anliegern jedes Auftaumittel, auch bei Eisregen. Die Einzelheiten je Gemeinde stehen im Ratgeber Streusalz in Brandenburg: Was erlaubt ist und was nicht.

Baumscheiben bleiben in den Satzungen frei von Schnee und Streugut. Schieben Sie den Schnee an den Gehwegrand, nicht auf die Fahrbahn, nicht vor einen Gully und nicht auf den Gehweg des Nachbarn. Hydranten und Abflüsse halten Sie frei.

Gehbahn nennen die Satzungen den Streifen, den Sie räumen, wenn kein Gehweg vorhanden ist. Wustermark regelt eine Besonderheit: Liegt der Gehweg nur auf einer Straßenseite, räumt der Anlieger der Gegenseite eine Gehbahn von einem Meter am Fahrbahnrand.

Übertragung auf einen Winterdienst: Was die Satzungen verlangen

Sie dürfen die Durchführung an einen Dritten geben. Wie weit Sie dadurch aus der Verantwortung kommen, regelt jede Gemeinde anders.

GemeindeRegel zur Übertragung auf Dritte
FalkenseeSchriftliche Erklärung des Dritten gegenüber der Stadt, nur mit deren Zustimmung; Haftpflichtversicherung nachweisen; widerruflich
NauenAuf Antrag per schriftlicher Erklärung mit Zustimmung der Stadt; Haftpflichtversicherung nachweisen; widerruflich
OranienburgSchriftlicher Antrag; die eigene Verantwortung entfällt nur mit schriftlicher Zustimmung der Stadt; Haftpflicht mindestens 2 Mio. € je Schadensfall; Ende der Beauftragung binnen 14 Tagen anzeigen
WustermarkDritte erlaubt, sofern eine Haftpflichtversicherung besteht; Nachweis auf Anforderung; keine Zustimmung nötig
BrieselangDritte erlaubt, keine Zustimmung nötig, aber keine Befreiung von der eigenen Pflicht
Schönwalde-GlienÜbertragung per Vertrag möglich; Sie bleiben gegenüber der Gemeinde verpflichtet
Dallgow-DöberitzKeine Regel in der Satzung gefunden: Satzung prüfen oder bei der Gemeinde nachfragen
HennigsdorfKeine Regel in der Satzung gefunden; die Stadt verweist auf ihrer Website auf Winterdienstfirmen: Satzung prüfen
Berlin§ 6 StrReinG: Wer nicht selbst räumt, muss unverzüglich einen Geeigneten beauftragen; die eigene Verantwortung entfällt nicht; bei Untätigkeit droht die Ersatzvornahme

Für Sie folgt daraus: Die Durchführung wird übertragen, die Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen. Sie müssen nachsehen können, ob und wann geräumt wurde. Verlangen Sie deshalb vom ausführenden Betrieb einen Einsatznachweis mit Datum und Uhrzeit je Einsatz, eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine schriftliche Leistungsbeschreibung mit Flächen, Zeitfenstern und Streumittel.

So läuft es über den Haus- & Gartenservice Havelland: Unser Partner-Fachbetrieb mit eigener Räumtechnik übernimmt die Durchführung. Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und dem Fachbetrieb zustande. Noah Telo bleibt über die Saison Ihr fester Ansprechpartner, organisiert Besichtigung und Angebot und geht Rückfragen nach. Ob Sie zusätzlich die förmliche Übertragung bei der Stadt beantragen, wie Falkensee, Nauen und Oranienburg sie vorsehen, klären Sie mit dem Fachbetrieb im Vertrag.

Bußgeld und Haftung bei Verstößen

Zwei Risiken laufen nebeneinander. Das Ordnungsamt kann einen Verstoß gegen die Satzung als Ordnungswidrigkeit ahnden, die Rahmen stehen in der Tabelle oben. Falkensee setzt bis 1.000 € an, Hennigsdorf bis 500 €, die übrigen ausgewerteten Gemeinden bis 2.500 €, Wustermark nennt zusätzlich ein Verwarngeld von 5 bis 55 €. Berlin geht bis 10.000 €.

Schwerer wiegt die zivilrechtliche Haftung. Stürzt jemand auf Ihrem nicht geräumten Gehweg, greift die Verkehrssicherungspflicht aus § 823 BGB. Der Verletzte kann Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld verlangen. Prüfen Sie vor dem Winter, ob Ihre Privathaftpflicht oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dieses Risiko deckt. Wer im Einzelnen haftet – Eigentümer, Mieter oder der beauftragte Dienstleister – steht im Ratgeber Streupflicht Brandenburg: Haftung für Eigentümer und Mieter.

Ob Sie Ihrer Räumpflicht nachgekommen sind, müssen Sie im Streitfall belegen. Notieren Sie Datum und Uhrzeit jedes eigenen Räumgangs. Bei beauftragter Durchführung ersetzt der Einsatznachweis des Fachbetriebs diese Notiz.

Gewerbeflächen: Parkplätze, Höfe und Zufahrten

Die Räumpflicht aus der Satzung betrifft den öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück. Für Kundenparkplätze, Betriebshöfe und Zufahrten auf Ihrem Gelände gilt die Satzung nicht, wohl aber die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen die Flächen sichern, die Kunden, Lieferanten und Beschäftigte zu den üblichen Zeiten nutzen. Öffnet das Autohaus um 8 Uhr, muss der Kundenparkplatz zu dieser Zeit begehbar sein. Endet die Spätschicht um 22 Uhr, endet die Pflicht nicht um 20 Uhr.

Große Flächen räumen Sie nicht mit der Schneeschaufel. Der Partner-Fachbetrieb setzt eigene Räumtechnik ein und übernimmt Gehweg, Zufahrt und Parkplatz in einem Vertrag. Halten Sie bei der Besichtigung fest, welche Flächen zu welchen Zeiten frei sein müssen, wo der Schnee gelagert wird und ob Ihre Stellplätze dafür Platz lassen.

Häufige Fragen.

Kurz und ehrlich beantwortet. Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie uns per WhatsApp.

Bis wann muss der Gehweg im Havelland morgens geräumt sein?

In Falkensee, Brieselang, Dallgow-Döberitz, Wustermark, Nauen und Oranienburg werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Hennigsdorf verlangt werktags 6.30 Uhr. Schönwalde-Glien gibt samstags bis 8 Uhr Zeit. In Berlin-Spandau gilt ebenfalls 7 Uhr, sonn- und feiertags 9 Uhr. Tagsüber räumen Sie unverzüglich nach Ende des Schneefalls, in Oranienburg spätestens eine Stunde danach.

Gilt die Räumpflicht auch bei Urlaub oder Leerstand?

Ja. Die Satzungen knüpfen die Pflicht an das Grundstück, nicht an Ihre Anwesenheit. Sind Sie verreist oder steht das Haus leer, müssen Sie eine Vertretung oder einen Winterdienst beauftragen. In Berlin schreibt § 6 des Straßenreinigungsgesetzes das ausdrücklich vor: Wer nicht selbst räumt, muss unverzüglich einen Geeigneten beauftragen.

Wie breit muss der geräumte Streifen auf dem Gehweg sein?

Je nach Gemeinde 1,00 bis 1,50 m. Falkensee, Wustermark und Nauen verlangen 1,00 m, Brieselang 1,20 m, Dallgow-Döberitz, Schönwalde-Glien, Hennigsdorf und Oranienburg 1,50 m. In Berlin sind es 1,5 m in den Reinigungsklassen 1 und 2, sonst 1 m. Ist der Gehweg schmaler, räumen Sie ihn in voller Breite. Ohne Gehweg gilt ein Streifen gleicher Breite am Fahrbahnrand.

Kann ich die Räum- und Streupflicht auf einen Winterdienst übertragen?

Sie können die Durchführung übertragen, die Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen. Falkensee, Nauen und Oranienburg lassen eine förmliche Übertragung mit Zustimmung der Stadt und Haftpflichtnachweis zu. Brieselang und Schönwalde-Glien erlauben die Beauftragung, Sie bleiben aber gegenüber der Gemeinde verpflichtet. Lassen Sie sich vom ausführenden Betrieb jeden Einsatz mit Datum und Uhrzeit nachweisen. Über den Haus- & Gartenservice Havelland übernimmt ein Partner-Fachbetrieb mit eigener Räumtechnik die Durchführung, koordiniert durch Noah Telo als festen Ansprechpartner.

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