Erst der Kalender, dann die Säge: Eine Hecke entfernen dürfen Sie nur vom 1. Oktober bis 28. Februar. Was § 39 BNatSchG verbietet, welche Ausnahmen gelten und was ein Verstoß kostet.

Eine Hecke entfernen — also beseitigen, roden oder auf den Stock setzen — ist nur vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Vom 1. März bis zum 30. September verbietet § 39 Abs. 5 BNatSchG diese Eingriffe bundesweit, um brütende Vögel zu schützen. Erlaubt bleibt im Sommer nur der schonende Formschnitt. Eine Genehmigung brauchen Sie im eigenen Garten meist nicht, solange keine Schutzsatzung greift und Sie im Zeitfenster bleiben. Dieser Ratgeber des Haus- & Gartenservice Havelland aus Falkensee erklärt die Rechtslage, die Ausnahmen, das Bußgeldrisiko und das Nachbarrecht in Brandenburg.
Hecken dürfen nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar beseitigt, gerodet oder auf den Stock gesetzt werden. Vom 1. März bis zum 30. September verbietet § 39 Abs. 5 BNatSchG diese Eingriffe bundesweit — auch im Privatgarten. Der Grund: In dieser Zeit brüten Vögel in Hecken und Gebüschen. Ein radikaler Eingriff zerstört Nester und Lebensraum, oft unbemerkt.
Ganzjährig erlaubt bleibt der schonende Formschnitt, der nur den Zuwachs kürzt und die Struktur der Hecke erhält. Sobald die Hecke aber ganz verschwinden oder bis auf den Stock zurückgeschnitten werden soll, gilt das Zeitfenster ohne Wenn und Aber. Wer im Herbst plant, hat freie Bahn — wer im Mai rodet, riskiert ein Bußgeld.
§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG untersagt es, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Konkret verboten sind in diesem Zeitraum:
Erlaubt bleibt der schonende Form- und Pflegeschnitt, der den Zuwachs des Jahres kürzt. Die Grenze verläuft dort, wo aus Pflege ein Eingriff in die Substanz wird.
Wichtig: Das Verbot gilt unabhängig von der Heckenart. Auch Thuja, Kirschlorbeer und andere immergrüne Hecken sind erfasst — entscheidend ist die Funktion als Hecke und Lebensraum, nicht die Pflanze. Wie die legale Entfernung praktisch abläuft, von Nest-Check bis Entsorgung, zeigt unsere Leistungsseite Heckenentfernung.
Das Gesetz nennt Ausnahmen vom Verbot: behördlich angeordnete Maßnahmen, Eingriffe zur Verkehrssicherheit bei akuter Gefahr — etwa wenn eine Hecke die Sicht auf eine Ausfahrt verdeckt — und zulässige Bauvorhaben, bei denen nur geringfügiger Gehölzbestand weichen muss. Diese Ausnahmen sind eng gefasst. Wer sich darauf berufen will, klärt den Fall vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Havelland.
Darüber hinaus kann die Behörde auf Antrag eine Befreiung erteilen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Zusätzlich können kommunale Satzungen greifen: Falkensee etwa hat eine Baumschutzsatzung — ob sie im Einzelfall auch größere Gehölze einer Hecke erfasst, hängt von Art und Größe ab und sollte vor dem Termin geprüft werden.
Die gute Nachricht für die Praxis: Wer die Hecke im eigenen Garten im Fenster vom 1. Oktober bis 28. Februar entfernt, braucht in den meisten Fällen keine Genehmigung. Geht es Ihnen ohnehin nur um den Rückschnitt statt um die Beseitigung, lesen Sie weiter unter Hecke schneiden: Was ist erlaubt?
Wer eine Hecke außerhalb des erlaubten Zeitfensters beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 BNatSchG. Die Bußgeldhöhe richtet sich nach dem Katalog des jeweiligen Bundeslands und nach dem Umfang des Eingriffs — je größer die entfernte Hecke, desto empfindlicher fällt die Sanktion aus. Dazu können Auflagen kommen: Die Behörde kann Ersatzpflanzungen oder die Wiederherstellung anordnen. Die illegale Rodung wird dann doppelt teuer — Bußgeld plus neue Hecke.
Das Risiko ist real, nicht theoretisch: Viele Verfahren beginnen mit einer Anzeige aus der Nachbarschaft. Eine über Nacht verschwundene Hecke fällt auf. Wer sichergehen will, legt den Termin ins erlaubte Fenster und dokumentiert den Zustand vorher — beides gehört bei uns zu jedem Auftrag.
Neben dem Naturschutzrecht spielt das Nachbarrecht mit. Das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz staffelt die Grenzabstände für Hecken nach ihrer Wuchshöhe: Je höher die Hecke, desto mehr Abstand zur Grundstücksgrenze muss sie halten. Wird der Abstand unterschritten, kann der Nachbar Rückschnitt oder Beseitigung verlangen — dieser Anspruch kann allerdings verjähren. Die konkreten Werte für Ihren Fall nennt Ihnen die Gemeinde oder ein Blick ins Gesetz.
Zwei Konstellationen sind besonders wichtig:
Unsere Empfehlung: Stimmen Sie die Entfernung einer grenznahen Hecke schriftlich mit dem Nachbarn ab, bevor die Säge kommt. Das kostet einen Abend und erspart Jahre Streit.
So bleibt die Heckenentfernung auf der sicheren Seite:
Oder Sie geben das Ganze ab: Wir übernehmen die komplette Heckenentfernung — Termin im erlaubten Fenster, Nest-Check, Entfernung samt Wurzel und Entsorgung. Einzelne Baumstümpfe fräsen wir im selben Termin mit. Was das kostet, zeigt der Ratgeber zu den Kosten der Heckenentfernung.
Obere Leiste: Pflege- und Formschnitt. Untere Leiste: starker Rückschnitt — vom 1. März bis 30. September zum Schutz brütender Vögel gesetzlich untersagt (§ 39 BNatSchG). Wir planen jeden Schnitt passend zu diesen Fristen. Soll die Hecke komplett verschwinden, ist das nur vom 1. Oktober bis 28. Februar zulässig — mehr dazu auf unserer Seite zur Heckenentfernung.
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Nein. Vom 1. März bis zum 30. September verbietet § 39 BNatSchG das Beseitigen und Auf-den-Stock-Setzen von Hecken bundesweit. Erlaubt bleibt im Sommer nur der schonende Formschnitt. Die komplette Entfernung gehört ins Fenster vom 1. Oktober bis 28. Februar. Ausnahmen gelten nur in engen Fällen, etwa bei akuter Gefahr oder behördlicher Anordnung.
Im eigenen Garten und im erlaubten Zeitfenster meist nicht. Anders sieht es aus, wenn die Hecke als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen ist, eine kommunale Baumschutz- oder Gehölzschutzsatzung greift oder die Hecke auf der Grundstücksgrenze steht. Im Zweifel hilft die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Havelland — oder Sie fragen uns, wir prüfen das vor dem Termin.
Ein Verstoß gegen § 39 BNatSchG ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach dem Katalog des jeweiligen Bundeslands und nach dem Umfang des Eingriffs — sie kann empfindlich ausfallen. Dazu kommen mögliche Auflagen wie Ersatzpflanzungen. Anzeigen kommen in der Praxis häufig aus der Nachbarschaft; das Risiko ist real, nicht theoretisch.
Ja. § 39 BNatSchG unterscheidet nicht nach Heckenart. Auch Koniferen wie Thuja und immergrüne Hecken wie Kirschlorbeer dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. Februar beseitigt oder auf den Stock gesetzt werden. Entscheidend ist die Funktion als Hecke und möglicher Lebensraum für Vögel, nicht die Pflanzenart.
Nur unter Bedingungen. Das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz staffelt Grenzabstände nach der Wuchshöhe der Hecke. Werden sie unterschritten, kann ein Anspruch auf Rückschnitt oder Beseitigung bestehen — der allerdings verjähren kann. Eine Hecke, die genau auf der Grenze steht, darf nur mit Zustimmung beider Nachbarn entfernt werden. Stimmen Sie das am besten schriftlich ab.
Der Haus- & Gartenservice Havelland aus Falkensee entfernt Hecken im erlaubten Fenster vom 1. Oktober bis 28. Februar — mit Nest-Check vor dem Termin, Wurzelentfernung und Entsorgung. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen Festpreis als Endpreis. Das Duo arbeitet ohne Subunternehmer im Havelland und Berliner Umland.
Dazu haben wir noch keine Antwort notiert — fragen Sie uns direkt per WhatsApp, wir antworten meist in Stunden.
Sie wollen die Hecke loswerden, ohne sich um Fristen, Nester und Entsorgung zu kümmern? Wir legen den Termin ins erlaubte Fenster, prüfen vorab auf Nester und entfernen die Hecke samt Wurzel — nach kostenloser Besichtigung zum Festpreis. Anfrage per WhatsApp, Rückmeldung in Stunden, nicht Tagen. Jetzt Heckenentfernung anfragen.
Rechnen Sie pro laufendem Meter: Heckenart, Höhe und vor allem die Wurzelentfernung bestimmen den Preis. Die Tabelle zeigt Orientierungswerte (Stand 2026) — den Festpreis gibt es nach der kostenlosen Besichtigung.
Lesen →Messen Sie die Halmhöhe, nicht den Kalender: In der Wachstumsphase mähen Sie alle 7 bis 14 Tage — und nie mehr als ein Drittel auf einmal.
Lesen →Den richtigen Zeitpunkt treffen entscheidet darüber, ob Ihr Rasen sich erholt oder leidet.
Lesen →Kostenlose Besichtigung, Festpreis, dann erledigt.