Sehen Sie erst in den Kalender, dann in die Hecke: Der starke Rückschnitt ist vom 1. März bis 30. September verboten, der schonende Formschnitt bleibt das ganze Jahr erlaubt.

Hecke schneiden ist zwischen dem 1. März und dem 30. September in Deutschland verboten — das schreibt §39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz vor. Erlaubt sind in dieser Zeit nur schonende Pflegeschnitte, die Form und Gesundheit der Hecke erhalten. Starke Rückschnitte, die Äste und Zweige kappen, dürfen Sie erst ab Oktober wieder durchführen. Dazu kommen die Abstandsregeln des Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetzes, die festlegen, wie nah Ihre Hecke an die Grundstücksgrenze heranwachsen darf.
§39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG schützt Vögel und andere Tiere während ihrer Brut- und Aufzuchtzeit. Der Gesetzgeber hat dafür einen klaren Zeitraum festgelegt:
Ein schonender Pflegeschnitt bedeutet: Sie kürzen die diesjährigen Triebe um bis zu einem Drittel. Sobald Sie ins mehrjährige Holz schneiden oder die Hecke deutlich in der Höhe reduzieren, gilt das als starker Eingriff — und der ist im Sommerhalbjahr untersagt.
Das Gesetz nennt zwei Situationen, in denen ein Eingriff auch zwischen März und September zulässig ist: zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für Leib und Leben sowie für den Erhalt der Verkehrssicherungspflicht — zum Beispiel wenn Äste auf eine Straße oder einen Gehweg ragen und die Sicht gefährden. Diese Ausnahmen sind eng ausgelegt. Im Zweifelsfall sollten Sie vor dem Schnitt die zuständige Untere Naturschutzbehörde kontaktieren.
Neben dem Naturschutzgesetz regelt das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG) die Abstände, die Ihre Hecke zur gemeinsamen Grundstücksgrenze einhalten muss. Die Abstände hängen von der Wuchshöhe ab:
Überschreitet Ihre Hecke den zulässigen Abstand, darf Ihr Nachbar Sie zur Kürzung auffordern. Kommt keine Einigung zustande, kann er beim zuständigen Amtsgericht Klage einreichen. In Falkensee und dem übrigen Havelland gelten diese Abstandsregeln ohne Ausnahme für alle Grundstücksgrenzen — unabhängig davon, ob die Hecke als Sichtschutz oder Einfriedung dient.
Wächst Ihre Hecke über die Grundstücksgrenze, darf Ihr Nachbar überhängende Äste und eingewachsene Wurzeln selbst kappen — auf eigene Kosten und nach einer angemessenen Frist, in der Sie die Möglichkeit hatten, selbst tätig zu werden. Dieses Selbsthilferecht regelt §910 BGB. Auch hier gilt: Der Zeitraum von März bis September schützt Tiere, nicht nur Ihre Hecke.
Nicht jede Hecke verträgt denselben Schnitt. Die Schnittverträglichkeit hängt von der Art ab:
Bei Unsicherheit, ob ein geplanter Schnitt als schonend oder als starker Eingriff gilt, lohnt sich eine Vor-Ort-Einschätzung. So vermeiden Sie Bußgelder, die das Ordnungsamt verhängen kann.
Konkrete Eurobeträge lassen sich ohne Besichtigung nicht nennen — und jeder Anbieter, der das trotzdem tut, schätzt ohne Grundlage. Der Preis für einen Heckenschnitt hängt von mehreren Faktoren ab:
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Obere Leiste: Pflege- und Formschnitt. Untere Leiste: starker Rückschnitt — vom 1. März bis 30. September zum Schutz brütender Vögel gesetzlich untersagt (§ 39 BNatSchG). Wir planen jeden Schnitt passend zu diesen Fristen.
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Starke Rückschnitte sind ab dem 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Von März bis September schützt §39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG Vögel und andere Tiere während der Brutzeit. Schonende Formschnitte, die nur die diesjährigen Triebe kürzen, sind das ganze Jahr über zulässig — sofern Sie nicht tief ins alte Holz einschneiden.
In Brandenburg richtet sich der Grenzabstand nach der Wuchshöhe der Hecke: bis 1,20 m mindestens 25 cm, bis 1,80 m mindestens 50 cm, darüber mindestens 75 cm. Diese Abstände gelten nach dem Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz. Hält Ihre Hecke den Abstand nicht ein, kann Ihr Nachbar Sie zur Kürzung auffordern.
Schonende Pflegeschnitte, die Triebe dieses Jahres um maximal ein Drittel kürzen, sind von März bis September erlaubt. Verboten ist das Kappen ins ältere Holz, das Auf-den-Stock-Setzen und alles, was die Heckenstruktur stark verändert. Die Grenze zwischen Pflege- und Rückschnitt liegt im Detail — bei Unsicherheit empfiehlt sich eine fachkundige Einschätzung vor Ort.
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Prüfen Sie das Datum, bevor Sie die Heckenschere ansetzen: Der kräftige Rückschnitt ist nur vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Dazwischen bleibt der schonende Formschnitt.
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