In Brandenburg sind Zäune bis 2 Meter Höhe meist ohne Genehmigung erlaubt, außer im Außenbereich oder bei geschlossener Mauerbauweise (§ 61 Abs. 2 Nr. 7 BbgBO). Wer einfrieden muss, zu welcher Grenze und wer die Kosten trägt, regelt zusätzlich das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz.

Genehmigungsfrei heißt nicht automatisch erlaubt: Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen einzelner Ortsteile und das Nachbarrecht gelten unabhängig von der Bauordnung weiter. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was für Zäune im Havelland gilt — mit den Paragraphen zum Nachlesen. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; bei Auslegungsfragen hilft das Bauamt Ihrer Gemeinde weiter.
Die Grundregel aus der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO):
| Frage | Regel | Paragraph |
|---|---|---|
| Zaun oder Mauer bis 2 m Höhe | verfahrensfrei, außer im Außenbereich | § 61 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a BbgBO |
| Offene, sockellose Einfriedung | verfahrensfrei, ohne genannte Höhenbegrenzung | § 61 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b BbgBO |
| Wildzaun zum Schutz von Gehölzen, Kulturen oder Nutztieren | verfahrensfrei | § 61 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c BbgBO |
Wichtig: Verfahrensfrei heißt nicht automatisch erlaubt. Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen und das Nachbarrecht gelten unabhängig davon weiter (§ 61 Abs. 1 BbgBO).
Für die meisten Grundstücke im Havelland gilt: Bis 2 Meter Höhe sind Zaun oder Mauer verfahrensfrei (§ 61 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a BbgBO). Diese Grenze gilt nicht im Außenbereich — dazu weiter unten mehr. Offene, sockellose Einfriedungen sind nach Buchstabe b ohne genannte Höhenbegrenzung verfahrensfrei; wer deutlich über 2 Meter hinaus will, sollte das vor dem Bau mit dem Bauamt klären, statt sich allein auf diese Ausnahme zu verlassen.
Das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG) regelt, wer überhaupt einfrieden muss und wo der Zaun steht: An derselben Straße liegende Grundstücke frieden zur Grenze des von der Straße aus gesehen rechten Nachbargrundstücks ein, an rückwärtigen Grenzen sind beide Nachbarn gemeinsam verpflichtet (§ 28 BbgNRG). Keine Pflicht besteht unter anderem, wenn die Grenze bereits mit Gebäuden besetzt ist oder an Land- und Forstwirtschaftsflächen, öffentliche Flächen oder Gewässer grenzt (§ 30 BbgNRG). Ein bebautes oder gewerblich genutztes Grundstück, von dem unzumutbare Beeinträchtigungen ausgehen, kann zudem auf Verlangen des Nachbarn einfrieden müssen, auch ohne allgemeine Pflicht (§ 31 BbgNRG). Bei gemeinsamer Pflicht steht der Zaun auf der Grenze selbst, bei einer Alleinverpflichtung wird auf eigenem Grund gebaut (§ 33 BbgNRG).
Vor dem Bau, Abbau, Ersatz oder einer wesentlichen Änderung einer Einfriedung ist der Nachbar mindestens zwei Wochen vorher zu informieren (§ 29 BbgNRG). Verlangt werden kann nur eine ortsübliche Einfriedung, ersatzweise ein rund 1,25 Meter hoher Maschendrahtzaun als Mindeststandard (§ 32 BbgNRG). Bei gemeinsamer Pflicht teilen sich beide Seiten die Errichtungskosten je zur Hälfte, Mehrkosten für eine aufwendigere Ausführung trägt, wer sie verlangt (§ 34 BbgNRG). Nutzungs- und Unterhaltungskosten folgen anschließend derselben Verpflichtung, ergänzend gilt § 922 BGB (§ 35 BbgNRG).
Neben der Landesbauordnung können einzelne Ortsteile eigene Gestaltungsregeln haben. Ein konkretes Beispiel aus dem Havelland: Im historischen Angerdorf Falkenhagen (Falkensee) schreibt die Gestaltungssatzung vor, dass Einfriedungen zur öffentlichen Verkehrsfläche verpflichtend sind und nur bestimmte Ausführungen zulässig sind — Ziegelmauern, senkrechte Holzlattenzäune, Staketenzäune bis 1,30 Meter, lebende Hecken oder in Hecken eingelegte Maschendrahtzäune bis 0,80 Meter, dazu Holztore (§ 14 Gestaltungssatzung Angerdorf Falkenhagen). Doppelstabmattenzäune oder Sichtschutzelemente aus WPC stehen dort nicht auf der zulässigen Liste.
Für Dallgow-Döberitz, Nauen und Wustermark haben wir keine eigene, gemeindeweite Einfriedungssatzung gefunden — hier entscheidet der Bebauungsplan der jeweiligen Straße. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt nach der B-Plan-Nummer Ihres Grundstücks.
Die verfahrensfreie 2-Meter-Grenze gilt ausdrücklich nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a BbgBO). Für Grundstücke am Ortsrand vieler Havelland-Dörfer ist das keine akademische Frage: Wo die Bebauung endet und landwirtschaftliche oder unbebaute Fläche beginnt, kann ein Grundstück formal im Außenbereich liegen, auch wenn es sich wie ein gewöhnliches Wohngrundstück anfühlt. Offene, sockellose Einfriedungen (Buchstabe b) und Wildzäune zum Schutz von Gehölzen oder Nutztieren (Buchstabe c) bleiben davon unberührt und sind weiterhin verfahrensfrei. Ob ein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, klärt im Zweifel das Bauamt.
Wer eine Hecke durch einen Zaun ersetzen will, muss ein zusätzliches Zeitfenster beachten: Hecken, lebende Zäune und Gehölze dürfen nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar komplett entfernt werden, schonender Form- und Pflegeschnitt ist ganzjährig erlaubt (§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG). Der Zaunbau selbst ist an keine Jahreszeit gebunden — nur die Rodung der Hecke fällt in dieses Fenster. Details zu Kosten und Ablauf stehen im Ratgeber Hecke entfernen: Kosten pro Meter. Vor jedem Pfostenloch für den neuen Zaun lohnt sich außerdem eine Leitungsauskunft, etwa über das bundesweite BIL-Portal — wer ohne Auskunft gräbt und eine Leitung beschädigt, haftet in der Regel selbst.
Alle Zaunarten und Preise für Ihr Projekt stehen auf der Seite Zaunbau im Havelland, Marktpreise je Zaunart im Ratgeber Zaun Kosten: Preise pro Meter.
Stand September 2026, ohne Gewähr.
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In der Regel ja — bis 2 Meter Höhe sind Zäune und Mauern verfahrensfrei, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a BbgBO). Ortssatzungen wie in Falkenhagen oder ein Bebauungsplan können zusätzliche Einschränkungen bei Material und Ausführung machen.
Ja, bei Bau, Abbau, Ersatz oder einer wesentlichen Änderung einer Einfriedung ist der Nachbar mindestens zwei Wochen vorher zu informieren (§ 29 BbgNRG).
Bei gemeinsamer Einfriedungspflicht teilen sich beide Seiten die Errichtungskosten je zur Hälfte (§ 34 BbgNRG). Verlangt werden kann nur eine ortsübliche Ausführung, ersatzweise der gesetzliche Mindeststandard: ein rund 1,25 Meter hoher Maschendrahtzaun (§ 32 BbgNRG).
Nein. Im Außenbereich entfällt die Verfahrensfreiheit bis 2 Meter, und einzelne Ortsteile wie das Falkenhagener Angerdorf haben eine eigene Gestaltungssatzung mit engeren Vorgaben. Für Dallgow-Döberitz, Nauen und Wustermark ist keine gemeindeweite Satzung bekannt — hier zählt der Bebauungsplan der jeweiligen Straße.
Offene, sockellose Einfriedungen wie ein Maschendrahtzaun sind nach § 61 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b BbgBO ohne genannte Höhenbegrenzung verfahrensfrei. Das Nachbarrecht und mögliche Ortssatzungen gelten trotzdem weiter.
Ja, der Zaunbau selbst ist an keine Jahreszeit gebunden. Nur wenn vorher eine Hecke komplett entfernt werden soll, gilt das Rodungsfenster vom 1. Oktober bis 28. Februar (§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG).
Ja, wenn eine Einfriedungspflicht besteht: An derselben Straße liegende Grundstücke frieden zur Grenze des von der Straße aus gesehen rechten Nachbargrundstücks ein, an rückwärtigen Grenzen sind beide Seiten gemeinsam verpflichtet (§ 28 BbgNRG). Anzeigen muss er den Bau trotzdem mindestens zwei Wochen vorher (§ 29 BbgNRG). Verlangen kann er dabei nur eine ortsübliche Ausführung, ersatzweise den gesetzlichen Mindeststandard von rund 1,25 Metern Maschendraht (§ 32 BbgNRG); bei gemeinsamer Pflicht steht der Zaun auf der Grenze selbst, bei Alleinverpflichtung auf seinem eigenen Grund (§ 33 BbgNRG).
Das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz kennt keine landesweite Meter-Abstandsregel für Zäune. Maßgeblich ist stattdessen der Grenzverlauf: Bei gemeinsamer Einfriedungspflicht steht der Zaun auf der Grenze selbst (§ 33 BbgNRG), verlangen kann der Nachbar dabei nur eine ortsübliche Ausführung (§ 32 BbgNRG) — einen bau- und ortsrechtlich zulässigen Sichtschutzzaun kann er also weder erzwingen noch pauschal verbieten. Ob ein Bebauungsplan oder eine Ortssatzung zusätzliche Vorgaben macht, klärt im Zweifel das Gespräch mit dem Nachbarn oder eine Nachfrage beim Bauamt.
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Unsicher, ob Ihr Zaun genehmigungsfrei ist oder eine Ortssatzung greift? Wir prüfen das bei der kostenlosen Besichtigung vor Ort. Schicken Sie uns vorab ein Foto Ihrer Grundstücksgrenze per WhatsApp — wir melden uns noch am selben Tag.
Ein Zaun kostet je nach Art meist zwischen 60 und 150 Euro pro laufendem Meter inklusive Montage — Doppelstabmatten liegen eher am unteren Ende, Staketenzäune in der Mitte. Für Sichtschutzsysteme aus WPC oder Holz gibt es bislang nur einen groben Einstiegswert. Die Tabelle unten zeigt die Marktspannen je Zaunart, dazu ein echtes Rechenbeispiel aus Falkensee.
Lesen →Die Montage eines Doppelstabmattenzauns kostet inklusive Material meist zwischen 60 und 150 Euro pro laufendem Meter — Ecken, Tore und der Untergrund treiben den Preis nach oben. Der Ablauf folgt einem festen Schema aus Pfostenraster, Hülse und Klemmhaltern.
Lesen →Messen Sie die Halmhöhe, nicht den Kalender: In der Wachstumsphase mähen Sie alle 7 bis 14 Tage — und nie mehr als ein Drittel auf einmal.
Lesen →Kostenlose Besichtigung, Festpreis, dann erledigt.